방송의 자유에 관한 헌법적 문제점Die verfassungsrechtliche Probleme der Rundfunkfreiheit
- Other Titles
- Die verfassungsrechtliche Probleme der Rundfunkfreiheit
- Authors
- 이욱한
- Issue Date
- Nov-2007
- Publisher
- 안암법학회
- Keywords
- Rundfunkfreiheit; Grundversorgung; Programfreiheit; Staatliche Rechtaufsicht; 방송의 자유; 기본적 정보제공; 프로그램의 자유; 국가감독; Rundfunkfreiheit; Grundversorgung; Programfreiheit; Staatliche Rechtaufsicht
- Citation
- 안암법학, v.25, pp 125 - 155
- Pages
- 31
- Journal Title
- 안암법학
- Volume
- 25
- Start Page
- 125
- End Page
- 155
- URI
- https://scholarworks.sookmyung.ac.kr/handle/2020.sw.sookmyung/8320
- ISSN
- 1226-6159
- Abstract
- Die verfassungsrechtliche Probleme der Rundfunkfreiheit
Lee, Uk Han
1. Der Rundfunk gehört zu den unentbehrlichen modernen Massen- kommunikations- mitteln, durch die Einfluß auf die öffentliche Meinung genommen und diese öffentliche Meinung mitgebildet wird. Der Rundfunk ist mehr als nur "Medium" der öffentlichen Meinungsbildung; er ist ein eminenter "Faktor" der öffentlichen Meinungsbildung.
2. Der Rundfunk darf weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert werden. Das Grundrecht verlangt vielmehr eine positive Ordnung, welche sicherstellt, da er die Vielfalt der Themen und Meinungen aufnimmt und wiedergibt, die in der Gesellschaft eine Rolle spielen.
3. Es geht nicht um Modelle, sondern um die "Freiheitlichkeit des Rundfunkwesens". Das Grundgesetz schreibt weder ein bestimmtes Modell vor noch zwingt es zu konsistenter Verwirklichung des einmal gewählten Modells.
4. Entscheidet sich der Gesetzgeber für eine duale Rundfunkordnung, so ist er daher angesichts der noch immer beschränkten Reichweite, programmlichen Vielfalt und Breite des privaten Rundfunks verpflichtet, die Grundversorgung der Bevölkerung durch die Gewährleistung der erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für den öffentlichrechtlichen Rundfunk zu sichern.. Auch im dualen System ist es verfassungsrechtlich nicht zulssig, die privaten Veranstalter unter Hinweis auf die zur Ausgewogenheit verpflichteten ffentlichrechtlichen Anstalten von diesem Erfordernis zu entbinden.
5. Der Begriff der Grundversorgung bezeichnet keine Mindestversorgung, auf die der öffentlichrechtliche Rundfunk beschränkt ist oder ohne Folgen für die Anforderungen an den privaten Rundfunk beschränkt werden könnte. Es muß vielmehr sichergestellt sein, daß die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme anbieten, die umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren.
6. Der Grundversorgungsauftrag läßt sich im dualen System unter den bestehenden Bedingungen vielmehr nur erfüllen, wenn der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht allein in seinem gegenwärtigen Bestand, sondern auch in seiner zukünftigen Entwicklung gesichert ist.
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