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Notwendigerweise muss das Verfassungsrecht den Status der lex superior haben und also in der Hierarchie der Normen auf einer höheren Stufe angesiedelt sein als das Privatrecht. Über Rechtsprechung und herrschende Verfassungsrechtsdogmatik kann man jedoch eine Kritik schreiben, dass die Schutzbereiche des Verfassungsrechts zu weit sind und die Abwägung der Verhältnismäßigkeit zu beliebig ist. Weil zudem im Konflikt zwischen Privaten in der Regel beide Seiten sich auf Grundrechte berufen können, läßt sich die staatliche Aufgabe, Freiheiten einander zuzuordnen und voneinander abzugrenzen, nicht durch einen unmittelbaren Rückgriff auf die Grundrechte lösen. In ihrem Verhältnis zueinander sind Private nicht an die Grundrechte gebunden. Sogar ist zu behaupten, dass im koreanischen Recht selbst der mittelbare Einfluß der Grundrechte auf das Privatrecht nicht gilt. Denn es ist fraglich, dass das koreanische Verfassungsgesetz in seinem Grundrechtsabschnitt neben der Gewährleistung der Grundrechte als Abwehrrechte gegen Eingriffe der öffentlichen Gewalt Elemente objektiver Ordnung enthält, die für alle Bereiche des Rechts einschließlich der Privatrechtsordnung Geltung haben. Meines Erachtens, stellt er sich nur als öffentliches Obergesetz dar, das hauptsächlich das Verhältnis zwischen dem Staat und dessen Staatsbürger regelt. Also soll in diesem Aufsatz durchaus neu untersucht werden, welche Bedeutung die Verfassungsrechtsbestimmungen für das zivilrechtlich geregelte Verhältnis Privater zueinander haben, insbesondere im koreanischen Recht.
키워드
- 제목
- 헌법규정이 사적 법률관계에서 고려될 수 있는 한계
- 제목 (타언어)
- Die Einwirkung der Verfassungsrechtsbestimmungen auf das Privatrecht
- 저자
- 백경일
- 발행일
- 2014-01
- 저널명
- 안암법학
- 권
- 43
- 페이지
- 137 ~ 196