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초록
Die Europäische Menschenrechtskonvention(EMRK) ist ein internationaler Menschenrechtsvertrag, der von Nationen in ganz Europa unterzeichnet wurde. Ihre Entstehung ist eng verknüpft mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und bildet eine Antwort auf die Missachtung von Menschenrechten. Alle EU-Mitgliedstaaen sind Mitglieder der EMRK. Dementsprechend unterliegen die Mitgliedstaaten der EU der Zuständigkeit ihrer jeweiligen nationalen Gerichte, des Europäischen Gerichtshofs(EuGH), und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte(EGMR). Der Vertrag Lissabon schafft die Rechtsgrundlagen für den Beitritt der EU zur EMRK. Ein Beitritt der EU zur EMRK ist als ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des Grundrechtsschutzes im Sinne der Universalität der Menschenrechte, für mehr formale und inhaltliche Kohärenz zwischen der Union und dem größen Europa. Es bestehen jedoch hinsichtlich des Beitritts der EU zur EMRK vorher noch viele zu lösende Rechtfragen und uninale oder konventionsrechtliche Beitrittsvoraussetzungen. Die EU unterliegt nicht direkt der Rechtsprechungsgewalt der EGMR. Wenn die EU zur EMRK beitreten würde, wäre die EU unmittelbar als Mitglied rechtlich an die Kontrollmechanismen der EMRK gebunden und der Rechtsprechungshoheit des EGMR unterworfen. Entgegen der Erwartung auf eine Einheitlichkeit des Grundrechtssystems auf europäischer Ebene durch eine möglichen Beitritt der EU zur EMRK könnte aber die Gefahr von Konflikt zwischen EuGH und EGMR steigen. Der EGMR wird die maßgebende Instanz für die Auslegung und Fortenwicklung der in der EMRK garantierten Grundrechtsstandards bleiben. Der EGMR würde ein Mindestschutzniveau gewähren und die Union sich einer externen Kontrolle über die aus dem Beitritt zur EMRK erwachsenden völkerrechtlichen Verpflichtungen, wie dies auch in Bezug auf die Mitgliederstaaten geschegen ist, unterwerfen. Der EGMR hätte zwar hinsichtlich der Konventionsrechte eine sog. Letztentscheidungskompetenz im Rahmen des europäischen Grundrechtsschutzes. Jedoch der EuGH wäre durch einen Beitritt instanziell dem EGMR untergeordnet, weil sich die Autonomie des Unionsrechts auch im Falle eines Beitritts zur EMRK nicht ändern würde, sondern bestehen bliebe.
키워드
- 제목
- 유럽연합(EU)의 유럽인권협약 가입과정의 문제에 대한 고찰
- 제목 (타언어)
- Überlegungen über den Beitritt der EU zur EMRK
- 저자
- 정애령
- 발행일
- 2020-12
- 저널명
- 세계헌법연구
- 권
- 26
- 호
- 3
- 페이지
- 265 ~ 295