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초록
Bei der Entscheidung des Koreanischen Verfassungsgerichts handelt es sich um die Frage, ob der Angeklagte selbst auf den Schutz des Verschlechterungs- verbots verzichtet oder nicht. Vereinigter Großer Senat des Koreanischen Verfassungsgerichts hat mit seinem Beschluß vom 31. 3. 2005 den Antrag des Angeklagtes abgelehnt. Auf diesen Aufsatz bezieht sich die Entscheidung, in der das Verbot der reformatio in peius (Verschlechterungsverbot) für die Strafbefehlen (§ 457 a KorStPO) gilt. Das Verbot der reformatio in peius bedeutet, daß das Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen nicht zum Nachteil des Angeklagten abgeändert werden darf, wenn lediglich der selbst, sein gesetzlicher Vertreter oder die Staatsanwalt zu seinen Gunsten Rechtsbehelfe ergriffrn haben. Damit soll erreicht werden, daß sich niemand von der Einlegung eines Rechtsmittels durch dir Befürchtung abhalten läßt, in der nächsten Instanz noch härter bestraft zu werden. Nach der ausdrücklichen Gesetzesformulierung bezieht sich das Verschlechterungsverbot nur auf die Straf, nicht aber auf den Schulspruch.
키워드
- 제목
- 약식명령에 대한 정식재판의 청구와 불이익변경금지원칙의 적용
- 제목 (타언어)
- Über das Verschlechterungsverbot im Zusammenhang mit der Rechtskraft von Strafbefehlen
- 저자
- 이경열
- 발행일
- 2009-07
- 저널명
- 비교형사법연구
- 권
- 11
- 호
- 1
- 페이지
- 301 ~ 328