상세 보기
초록
Im Folge zunehmender Technisierung der Wirtschaft und mit steigender Anzahl von Massengeschäften und Massenproduktion treten zwangsläufig Schäden größeren Ausmaßes mit zahlreichen Beteiligten ein. Aufgrund der geringen Schadenshöhe wird beim Einzelnen ein “rationales Desinteresse” angenommen, die Schäden gerichtlich einzuklagen. Den angesprochenen Streuschäden stellen also das moderne Zivilrecht vor vielfältige Probleme. Das koreansiche Zivil- und Zivilverfahrensrecht sieht unterschiedliche Mechanismen vor, die zur Lösung der Rechtsproblemen des Streuschädens dienen können. Auf Grund verbleibender Lücken wird jedoch vielfach darüber diskutiert, ob und inwieweit es notwendig ist, künftig weitere Instrumente einzuführen. Zunächst ist an die gebündelte Geltendmachung zu denken. Als Beispiel wird gerne die sogenannte “class action” amerikanischer Prägung genannt. Dagegen bestehen allerdings grundlegende Bedenken mit Blick auf die Dispositionsmaxime. Bei der Nutzung der Verbandsklage deutscher Prägung werden keine fremden Ansprüche gebündelt. Eine Besonderheit stellt die Gewinnabschöpung nach § 10 UWG insofern dar, als nicht der Verband Herausgabe des Gewinns an sich selbst, sondern nur die Herausgabe an den Bundeshaushalt verlangen kann. Auch denkbar ist, eine Überkompensation des beim Einzelnen eingetretenen Schadens vorzusehen. Dies ist jedoch schwer zu rechtfertigen, weil der Einzelne nicht Inhaber eines entsprechend hohen Schadensersatzanspruches ist. Ihm auch die Schäden anderer Betroffener zugutekommen zu lassen, erscheint nicht gerechtfertigt.
키워드
- 제목
- 소액다수 피해에 대한 사법상 구제방안들
- 제목 (타언어)
- Streuschäden im Zivilrecht
- 저자
- 백경일
- 발행일
- 2017-02
- 저널명
- 법학연구
- 권
- 51
- 페이지
- 129 ~ 160