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약식명령에 대한 정식재판의 청구와 불이익변경금지원칙의 적용Über das Verschlechterungsverbot im Zusammenhang mit der Rechtskraft von Strafbefehlen

Other Titles
Über das Verschlechterungsverbot im Zusammenhang mit der Rechtskraft von Strafbefehlen
Authors
이경열
Issue Date
Jul-2009
Publisher
한국비교형사법학회
Keywords
Strafbefehlen; Verbot der reformatio in peius; Beschluß des Koreanischen Verfassungsgerichts; § 457 a KorStPO; Gesamt- und materielle Betrachtungsweise; 약식명령; 불이익변경금지의 원칙; 헌법재판소 결정; 형사소송법 제457조의2; 전체적‧실질적 고찰방법
Citation
비교형사법연구, v.11, no.1, pp 301 - 328
Pages
28
Journal Title
비교형사법연구
Volume
11
Number
1
Start Page
301
End Page
328
URI
https://scholarworks.sookmyung.ac.kr/handle/2020.sw.sookmyung/13973
DOI
10.23894/kjccl.2009.11.1.011
ISSN
1598-091X
Abstract
Bei der Entscheidung des Koreanischen Verfassungsgerichts handelt es sich um die Frage, ob der Angeklagte selbst auf den Schutz des Verschlechterungs- verbots verzichtet oder nicht. Vereinigter Großer Senat des Koreanischen Verfassungsgerichts hat mit seinem Beschluß vom 31. 3. 2005 den Antrag des Angeklagtes abgelehnt. Auf diesen Aufsatz bezieht sich die Entscheidung, in der das Verbot der reformatio in peius (Verschlechterungsverbot) für die Strafbefehlen (§ 457 a KorStPO) gilt. Das Verbot der reformatio in peius bedeutet, daß das Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen nicht zum Nachteil des Angeklagten abgeändert werden darf, wenn lediglich der selbst, sein gesetzlicher Vertreter oder die Staatsanwalt zu seinen Gunsten Rechtsbehelfe ergriffrn haben. Damit soll erreicht werden, daß sich niemand von der Einlegung eines Rechtsmittels durch dir Befürchtung abhalten läßt, in der nächsten Instanz noch härter bestraft zu werden. Nach der ausdrücklichen Gesetzesformulierung bezieht sich das Verschlechterungsverbot nur auf die Straf, nicht aber auf den Schulspruch.
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법과대학 > 법학부 > 1. Journal Articles

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