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죄수결정기준과 법조경합의 본질Uber das auf die Kriterien der Feststellung von Verbrechenseinheit bezugliche Wesen der Gesetzeskonkurrenz

Other Titles
Uber das auf die Kriterien der Feststellung von Verbrechenseinheit bezugliche Wesen der Gesetzeskonkurrenz
Authors
이경열
Issue Date
Dec-2004
Publisher
한국형사법학회
Keywords
죄수; 법조경합; 단순일죄; 포괄일죄; 상상적 경합; Verbrechenseinheit; Gesetzeskonkurrenz; Handlungseinheit
Citation
형사법연구, no.22, pp 96 - 120
Pages
25
Journal Title
형사법연구
Number
22
Start Page
96
End Page
120
URI
https://scholarworks.sookmyung.ac.kr/handle/2020.sw.sookmyung/15931
ISSN
1598-0979
Abstract
Verletzt die strafrechtlich zu w?digende Person mehrere Tatbest?de oder dieselben Tatbestand mehrmals, stellt sich das Problem des Verh?tnisses der jeweils begangenen Straftaten zueinander. Mittels der Lehre von den Konkurrenzen ist zu kl?en, aus welchen Straftaten die fragliche Person letztlich schuldig zu sprechen ist. Die Konkurrenzen sind in den ㎣ 37 ff. KorStGB geregelt. Wichtig ist hier zun?hst die Unterscheidung zwischen Verbrechenseinheit und Verbrechensmehrheit. Daher ist immer erst zu kl?en, ob ein Fall der Verbrechenseinheit oder Verbrechensmehrheit vorliegt. Unter dem Begriff der Verbrechenseinheit ist die Zusammenfassung von Handlungseinheit und Gesetzesverletzung zu verstehen. Zu beachten ist jedoch, da?der Begriff der Verbrechenseinheit nicht mit dem der Handlungseinheit gleichzusetzen ist: Insbesondere in ?40 KorStGB wird die Rechtsfigur der sog. ?ehreren Straftaten?(Verbrechensmehrheit) geregelt, die durch ?ine Handlung?(Handlungseinheit) begangen werden. Bei der Erfassung von Verbrechen ist so die Gesetzesverletzung vorrangig. Nach der in diesem Aufsatz vorgeschlagenen Pr?ung der Konkurrenzen werden zuerst alle scheinbar erf?lten Straftatbest?de ber?ksichtigt. Verletzt jemand mehrere Strafgesetze, so kommen diese nebeneinander zur Anwendung, wenn sich nur so der Unrechtsgehalt des Verhaltens voll erfassen l癌t: ?esetzesmehrheit? Dagegen wird von mehreren verletzten Strafgesetzen eines durch ein anderes verdr?gt, wenn bereits dessen Anwendung den Unrechtsgehalt aussch?ft: ?esetzeseinheit? Somit kommt es auf die ?esetzeskonkurrenz?an, bei deren Behandlungen die Gesetzeseinheit und die Gesetzesmehrheit zu erfassen sind. Anerkannte Fallgruppen der Gesetzeskonkurrenz sind hierbei die Spezialit?, die Subsidiarit?, die Konsumtion und die Alternativit?. Ist au?rdem das anzuwendende Strafgesetz auf dem Begriff von Verbrechen wichtig, dann l癌t sich der Begriff der Gesetzeseinheit mit dem der Verbrechenseinheit gleichsetzen. Hieraus kann man erkennen, da?die Gesetzeskonkurrenz ein materieller Vorgang f? die Unterscheidung zwischen Verbrechenseinheit und -mehrheit ist, nicht mehr untergeordnete Kategorie von Verbrechenseinheit. Spielt die Gesetzeskonkurrenz als Kriterien bei der Feststellung von Straftatanzahl eine grundlegende Rolle, mu?sich sie mit dem Fall ?mfassendes Einheitsverbrechens?befassen. Mit dessen Begriff sieht die h. M. in Korea bei Wiederholung gleichartiger Straftaten die Verbrechenseinheit an. Solcher Fall ist m. E. durch die Konsumtion zu erkl?en: Die Konsumtion tritt nicht nur dann auf, wenn die verschiedenen Gesetzesverletzungen durch eine Handlung, sondern auch, wenn sie durch mehrere Handlungen begangen werden. Solche Gesetzesverletzungen werden au?rdem durch eine andere aufgezehrt, wenn ihr Unrechtsgehalt von dieser mit erfa? wird. Nach der in diesem Aufsatz anerkannten Fallgruppen der Verbrechenseinheit sind das Einzelverbrechen und das umfassende Einheitsverbrechen. Der Fall von Verbrechensmehrheit kann allein im Verhltnis der ?dealkonkurrenz?oder ?ealkonkurrenz?zueinander stehen. Ma?ebend f? die Unterscheidung der Idealkonkurrenz von der Realkonkurrenz ist ?ine Handlung?im Sinne des ? 40 KorStGB. 최근이용논문
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